Schulstraße 5b, 15326 Podelzig
Ihr Ansprechpartner u.a.
André Kuckelkorn, Curator de Jure (THD)
Telefon: 033601 463557
Telefax: 033601 463559
Was ist eine rechtliche Betreuung ?
Der Betreuer kann den Betroffene gerichtlich und außergerichtlich vertreten, wenn dieser es aus Gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann.
Der Betreuer ist Vertreter des Betreuten, wenn er sich nicht selbst vertreten kann. Ansonsten ist die Selbstbestimmung des Betreuten stets zu wahren.
Er unterliegt dem Datenschutz.
Er hilft, notwendige Hilfen zu organisieren oder organisiert in Einzelfällen die erforderlichen Hilfen selbst.
Bitte beachten Sie, das ein rechtlicher Betreuer nur im Rahmen der angeordneten Aufgabenkreise tätig werden darf und jede wichtige Entscheidung mit dem Klienten besprechen wird.
Der Vorrang des Wunsches wird als zentrales Leitbild des Betreuungsrechts in § 1821 BGB (Neu) geregelt.
Eine Betreuung wird grundsätzlich nicht gegen den Willen des Betreuten eingerichtet, kann auch wieder aufgehoben werden oder es kann, aus wichtigen Gründen, ein anderer Betreuer bestellt werden.
Die betreute Person ist nicht entmündigt. Was durch die Betreuungsrechtreform 2023 weiter manifestiert wird. Durch die Anordnung der Betreuung wird der Betroffene nicht gleichzeitig geschäftsunfähig.
Zwei wesentliche Funktionen der Betreuung im Rechtssystem sind:
1. die Herstellung der rechtlichen Handlungsfähigkeit von Menschen mit Unterstützungsbedarf.
2. der Schutz der Unterstützungsbedürftigen vor erheblichen Schädigungen, die diese wegen fehlender Eigenverantwortlichkeit nicht erkennen können, auf Grund einer Krankheit und/oder Behinderung.